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Häufig gestellte Fragen
Unzählige Spritzen, Nadeln und Pens werden täglich über den Hausmüll entsorgt, viele davon komplett oder nur unzureichend ungesichert. Verschlossene Spritzenbehälter dürfen – je nach Regelung im jeweiligen Bundesland - zwar in die Restabfalltonne geworfen werden – wirklich hinein gehören sie dort aber nicht. Das gilt umso mehr, wenn die Tonne für fremde Personen zugänglich ist, wie zum Beispiel in Mehrparteienhäusern oder Wohngebieten. Eine unzureichende Sicherung bringt viele Gefahren mit sich – für Kinder, Passanten, Nachbarn und die Abfallentsorgung. Gerade in den Abfallsortieranlagen bergen diese spitzen und scharfen Gegenstände ein großes Gefahrenpotential.
Ob Tierarztpraxis, Allgemeinmediziner, Pflegedienste, Tätowierstudio, Kosmetiker, öffentliche Einrichtung oder Privatperson: Wer eine sichere und verantwortungsvolle Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen möchte, kann Abwurfboxen verwenden.
Für die Sammlung und Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen gibt es gesetzliche Vorschriften. Von der Nutzung anderer Behältnisse kann nur abgeraten werden. Wenn diese wieder geöffnet werden können oder nicht durchdringfest sind, werden die Behälter zur Unfallgefahr.
Sicherheit ist der wichtigste Aspekt im täglichen Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen wie Kanülen, Skalpellen, etc. Verletzungen an diesen Gegenständen können gesundheitliche Folgen in Form von Infektionen mit sich bringen. Von großer Bedeutung ist daher die sichere und verantwortungsbewusste Entsorgung dieser Gegenstände für Sie, aber auch für die Mitmenschen in Ihrem Umfeld, egal ob es sich dabei um Patienten, Mitarbeiter, Kunden oder Familie und Freunde handelt.
Da diese bereits nach wenigen Schnitten stumpf werden, fällt eine Vielzahl von Klingen an. Einmalskalpelle oder Klingen von Cutter-Messern oder Skapellklingen sollten in stichfeste Abwurfbehälter entsorgt werden. Verwendete Skalpelle tragen eine potentielle Infektionsgefahr durch die Möglichkeit von Stichverletzungen mit sich und sind daher nach Gebrauch in einer Abwurfbox fachgerecht zu entsorgen.
Für die Abfallbezeichnungen in der Europäischen Union ist das Europäische Abfallverzeichnis maßgebend. Es stuft die Abfälle überwiegend nach ihrer Herkunftsbranche ein. Ziel ist eine europaweit einheitliche Abfallbezeichnung. In Deutschland wurde diese mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in nationales Recht überführt. Hier wird jeder Abfallart eine Abfallschlüsselnummer zugeordnet.
Laut Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) dürfen „gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente, auch als „sharps“ bezeichnet, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden“ nicht sortiert oder umgefüllt werden dürfen. Der Einwegbehälter muss zudem stich- und bruchfest, fest verschlossen und sicher vor unbefugtem Zugriff bereitgestellt, transportiert und entsorgt werden.
Abfallbehältnisse oder auch Abwurfbehälter genannt, die für spitze und scharfe Gegenstände verwendet werden, müssen folgende Eigenschaften besitzen: