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Aktuelles und nützliches Wissen zur Entsorgung von Sharps

Spitze und scharfe Abfälle in der häuslichen Pflege

Bildnachweis: Yakobchuk Olena, AdobeStock

Seit Jahren wächst in Deutschland die Zahl der Pflegebedürftigen. Der Großteil dieser Menschen, rund 85 Prozent, wird dabei zu Hause versorgt – sei es durch Angehörige oder durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die eigenen vier Wände werden so zur medizinischen Einrichtung, die selbst dafür verantwortlich ist, die entstehenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Wie also sollten Abfälle aus der häuslichen Pflege, im speziellen Sharps, entsorgt werden?

Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2021 4,96 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Im Dezember 2019 lag diese Zahl noch bei 4,13 Millionen. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die stetig wachsende Zahl älterer Menschen in Folge einer besser werdenden medizinischen Versorgung als auch auf die gesetzliche Neuregelung bzw. Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Rund fünf von sechs Pflegebedürftige (84 % bzw. 4,17 Millionen) wurden dabei im Dezember 2021 von zu Hause versorgt (Quelle: Statistisches Bundesamt: „5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021“, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html, 03.01.22).

Abfallzusammensetzung

Prinzipiell fällen in der häuslichen Pflege die gleichen Abfälle an, wie in der stationären Pflege. Dazu gehören unter anderem

  • Inkontinenzartikel wie Stuhlwindeln oder Einwegwäsche
  • Verbandsmaterialien
  • Katheter-Systeme
  • Spritzen
  • Kanülen
  • Ampullen
  • Lanzetten
  • Medikamente
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und -kittel
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Corona-Schnelltests

Abfallentsorgung

Über die korrekte Entsorgung der verschiedenen Abfallarten gibt die LAGA-Mitteilung 18 Auskunft. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Großteil des Abfalls, der in der häuslichen Pflege anfällt, im normalen Hausmüll entsorgt werden kann, sofern dieser zuvor in geeigneten Behältnissen gesammelt und damit doppelt verpackt wurde. Hiervon grundsätzlich ausgenommen sind jedoch Abfälle nach AS 180103*, also Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. Diese müssen zwingend in Spezialbehältern gesammelt und bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.

Während bei Verbandsmaterialien, Schutzkleidung und Inkontinenzartikel wie Stuhlwindeln oder Einwegwäsche, die mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftet sind, reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und dichte Beutel ausreichen, um diese verschlossen dem Hausmüll zuzuführen, bedürfen spitze und scharfe Gegenstände wie z.B. Kanülen und Lanzetten einen bruch- und durchstichsicheren Einwegbehälter. Die anfallenden Sharps müssen nach Gebrauch an Ort und Stelle entsorgt werden. Jegliches Nachstopfen ist zu unterlassen. Die verschlossenen Behälter können dann ebenfalls dem normalen Siedlungsmüll zugegeben werden. Da auf diese Weise jedoch weiterhin die Gefahr besteht, dass Dritte zu Schaden kommen, ist es ratsam, die Behälter stattdessen durch einen speziellen Postservice abholen zu lassen. Entsprechende Systemlösungen bieten gleich beides: Hierbei werden zertifizierte, stichfeste Sammelbehälter zur Verfügung gestellt, die soweit sie befüllt sind, zu Hause abgeholt und im Anschluss fachgerecht entsorgt werden.

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