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Impfzentren in Deutschland: Eindämmung der Corona-Pandemie

Bildnachweis: Rido, Adobe Stock

In den letzten Wochen sind rund 400 Impfzentren in Deutschland entstanden, um den ersten zugelassenen Impfstoff gegen das Corona-Virus verabreichen zu können. Planmäßig soll in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum eröffnet werden. In Gebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte sind mehrere Zentren geplant. Die Impfzentren werden beispielsweise in stillgelegten Flughäfen, Messehallen, Sportstätten oder ehemaligen Asylaufnahmezentren eingerichtet.

Die Impfzentren liegen zentral, um in kürzester Zeit möglichst viele Personen impfen zu können. Zudem müssen die Einrichtungen ausreichend Platz bieten, damit trotz hoher Personenanzahl ausreichend Abstand gegeben ist und sich die Personen möglichst wenig begegnen. Aus diesem Grund sind Ein- und Ausgänge von einander getrennt. Eine weitere Voraussetzung für ein Impfzentrum ist eine gute Verkehrsanbindung.

Wer wird geimpft?

Nicht alle Menschen in Deutschland können gleichzeitig eine Impfung erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Grundlage einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut folgende Reihenfolge in einer Rechtsverordnung festgelegt:

Höchste Priorität:

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohem Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin)

Hohe Priorität:

  • Über 70-Jährige
  • Personen nach einer Organtransplantation, mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung (bzw. Demenz) oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

Erhöhte Priorität:

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informatiktechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: „Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung“, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19745, 05.01.2021)

Diese Reihenfolge wird auch bei der zweiten Injektion der Impfung, die wenige Wochen nach der ersten Verabreichung stattfindet, eingehalten.

Für Personen, denen es nicht möglich ist sich in Impfzentren impfen zu lassen, sind mobile Impfteams im Einsatz, die beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäuser impfen.

Ablauf der Impfung

Menschen, die zu einer Impfung berechtigt sind, sollen eine Information per Post erhalten, um einen Termin bei einem Impfzentrum vereinbaren zu können. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Callcenter oder eine Online-Plattform. Am vereinbarten Termin meldet sich die zu impfende Person an einer eingerichteten Anmeldung vor Ort. Hier wird der Ausweis der Person, sowie die Berechtigung zur Impfung geprüft und Frage-/Informationsbögen zum Gesundheitszustand ausgegeben. Nach abgeschlossener Anmeldung erfolgt eine Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen der Impfung. Die darauffolgende Impfung wird in Einzelkabinen durchgeführt. Nach der Impfung hat der Patient die Möglichkeit sich in einem Beobachtungsbereich aufzuhalten, bis sich dieser bereit fühlt das Impfzentrum zu verlassen.

Benötigtes Personal

Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, wird ausreichend Personal in den Impfzentren benötigt. Neben Ärztinnen und Ärzten, die über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen aufklären, wir zudem medizinisches Fachpersonal zu Durchführung der Impfung und kaufmännische Mitarbeiter, die den Ablauf verwalten benötigt. Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr, der Kommunen und des Technischen Hilfswerk unterstützen beim Aufbau der Zentren sowie bei der Logistik.

Kosten für die Impfung

In den Impfzentren erfolgen die Impfungen kostenlos. Der Impfstoff wird vom Bund gezahlt, die Länder und die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten die beim Aufbau und der Organisation der Impfzentren entstehen. Sobald in den Arztpraxen geimpft wird, wird die ärztliche Leistung wie üblich von den Krankenkassen übernommen.

Impfzubehör

Neben dem Impfstoff werden Kühlschränke und spezielle Behälter benötigt, die mit Trockeneis gefüllt sind, um den Impfstoff lagern zu können. Die mobilen Impfteams benötigen zum Transport tragbare Kühlgeräte. Des weiteren ist eine ausreichende Menge an Spritzen, Kanülen, Schutzausrüstung für die Mitarbeiter und ggf. Lösungsmittel einzukaufen und zu lagern.

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