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Durch die seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von Covid- 19 fallen verstärkt Abfälle durch Schnelltests und Impfungen an, die es sicher zu entsorgen gilt.
Aktuell stellen wir uns folgende Fragen:
- Besteht eine Infektionsgefahr bei der Entsorgung von gebrauchten Corona-Schnelltests oder Impfabfällen?
- Wie werden Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, richtig entsorgt?
Zum Umgang mit anfallenden Covid-19 Abfällen wurden Empfehlungen seitens des Umweltbundesamtes in gemeinsamer Absprache mit dem Robert Koch-Institut und weiterer Beteiligten herausgegeben. Diese sehen keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Test- und Impfzentren vor.
Folgende Anforderungen gelten im Umgang mit anfallenden Abfällen durch Covid-19:
- Bei gebrauchten Impfstoff-Durchstechflaschen oder gebrauchten Schnelltests, die in Testzentren anfallen, wird davon ausgegangen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel AS 18 01 04) eingestuft werden können. Daher ist die gemeinsame Entsorgung mit Siedlungsabfällen (Restmülltonne) möglich. Die Abfälle sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen am Ort des Anfallens zu sammeln und zur Sammelstelle zu befördern. Die gesammelten Abfälle dürfen weder am Ort des Anfallens noch an der Sammelstelle sortiert oder umgefüllt werden und sind direkt einer Abfallverbrennungsanlage zuzuführen.
- Sobald spitze und scharfe Gegenstände (AS 18 01 01) anfallen, sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten. Es wird empfohlen die Gegenstände in einem bruch- & durchstichfesten Einwegbehälter zu sammeln, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Dieser sollte sicher vor unbefugtem Zugriff bereitgestellt werden. Nach der Befüllung ist der Behälter fest zu verschließen sowie fachgerecht zu transportieren und direkt in einer Abfallverbrennungsanlage zu entsorgen.